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   OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06   

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https://dejure.org/2008,27783
OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06 (https://dejure.org/2008,27783)
OLG München, Entscheidung vom 17.04.2008 - 1 U 5608/06 (https://dejure.org/2008,27783)
OLG München, Entscheidung vom 17. April 2008 - 1 U 5608/06 (https://dejure.org/2008,27783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch einer Personenhandelsgesellschaft, die mit einer Glaubensgemeinschaft in Verbindung steht, gegen eine Kirchenkörperschaft wegen der Verbreitung von Äußerungen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    Spätestens seit dem Urteil des BGH vom 20.02.2003 (BGH NJW 2003, 1308 ff) kenne die Beklagte ihre Sorgfaltspflichten bei Äußerungen über andere Glaubensgemeinschaften und deren Angehörige.

    Die Freiheiten und die Grenzen, denen die Beklagte bei öffentlichen Stellungnahmen zu anderen Glaubensgemeinschaften unterliegt, besonders wenn sie sich hierbei auch über natürliche Personen oder Unternehmen äußert, hat der BGH in seiner Entscheidung über die Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner Öffentlichkeitsarbeit (BGH NJW 2003, 1308 ff) im einzelnen dargelegt.

    Richtig ist allerdings, dass der BGH der Beklagten deutlich engere Grenzen gesetzt hat, soweit sie sich nicht auf eine öffentliche Konfrontation mit anderen Glaubensgemeinschaften beschränkt, sondern in ihre weltanschauliche Auseinandersetzung auch individuelle Personen oder Unternehmen mit einbezieht (BGH NJW 2003, 1308 ff).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    Die Fallkonstellation sei mit derjenigen vergleichbar, bei der im Rahmen eines Fortbildungsseminars Bilanzen einer Firma bekannt gegeben und analysiert worden seien (BGH NJW 1994, 1281).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf Unternehmensinterna gelenkt wird, die zu kritischen Wertungen Anlass geben können (BGH NJW 1994, 1281, 1282).

    Die Fallkonstellation ist auch nicht vergleichbar mit der Entscheidung des BGH vom 8.2.1994 (NJW 1994, 1281: Bekanntgabe und Analyse eines Jahresabschlusses einer Firma bei einem Fachseminar).

  • BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Versagung einer Ausnahmegenehmigung zum

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    Bezüglich des Rechts auf Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG hat das Bundesverfassungsgericht für juristische Personen eine Rechtsträgerschaft verneint, soweit deren Zweck nicht die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, sondern das Erwirtschaften von Gewinnen ist (vgl. BVerfGE 44, 103; BVerfG NJW 2002, 1485 ff).

    Auch wenn sie damit nicht selbst Trägerin des Grundrechts des Art. 4 GG ist, hat die Religionsfreiheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und der Abwägung der Interessen Bedeutung und ist dabei angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1485 ff).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    90Soweit sich die Beklagte über die Glaubensgemeinschaft UL äußert und diese unter Berufung auf den S. als "Deutschlands gefährlichste Sekte" bezeichnet, ist darauf hinzuweisen, dass die Verwendung des Begriffs "Sekte" in Bezug auf eine Glaubensgemeinschaft nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal dem Staat untersagt ist (BVerfG NJW 2002, 2626 ff).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    Die Verbreitung von wahren Tatsachen, auch wenn sie dem Betroffenen nachteilig sind, ist jedenfalls dann hinzunehmen, wenn sie nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betreffen (BVerfG NJW 2003, 1109 ff).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    Auch trage ausschließlich die Beklagte das Risiko einer Fehleinschätzung, da sie sich bewusst in eine scharfe Spannungslage zur Klägerin begeben habe, wie der BGH bereits im Jahr 1982 entschieden habe (BGH NJW 1982, 637 f).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    Da Gegenstand der Klage reine Vermögensschäden sind, genügt die bloße Möglichkeit des Schadenseintritts nicht (BGH NJW 2006, 830 ff).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    Von einer solchen verdeckten Aussage ist auszugehen, wenn der Autor eines Textes mit der Mitteilung von Einzelfakten nicht lediglich dem Leser selbständige Schlüsse ermöglicht, sondern wenn er durch das Zusammenspiel offener Äußerungen selbst eine zusätzliche Sachaussage trifft bzw. diese dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahelegt (BGH NJW 2006, 601 ff).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    Maßgeblich ist nicht das subjektive Verständnis einer Partei, sondern der objektive Sinn der Erklärung, also das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände das unvoreingenommene verständige Publikum zumisst (BGHZ 139, 95, 102).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06
    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder aber ob überwiegend, wenn auch vermischt mit Werturteilen, über tatsächliche Vorgänge oder Zustände berichtet wird (BGH WM 2002, 937, 938).
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

  • VGH Bayern, 04.12.2006 - 7 ZB 06.1790

    Universelles Leben (UL); Unterlassungsanspruch hinsichtlich auf einer Website

  • VGH Bayern, 04.04.2008 - 7 B 06.1179

    Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Er lässt nunmehr jedoch offen, ob Sektenbeauftragte einer öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaft bei kritischen Äußerungen in der Öffentlichkeit über andere Glaubensgemeinschaften allein deswegen, weil sie allgemein einen erhöhten Einfluss in Staat und Gesellschaft haben und nutzen und in den Augen der Öffentlichkeit eine gesteigerte Sachkompetenz genießen, einer gesteigerten Sorgfaltspflicht unterliegen (so BayVGH vom 28.3.1994 NVwZ 1994, 787/789; einschränkend BGH vom 20.2.2003 NJW 2003, 1308: nur bezüglich individueller Personen oder Unternehmen; vgl. auch OLG München vom 17.4.2008 Az. 1 U 5608/06).
  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 129/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Schadensersatzansprüche

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 17. April 2008 - 1 U 5608/06 - wird zurückgewiesen.
  • LG Hamburg, 16.09.2016 - 324 O 510/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anforderungen an eine Unterlassungsklage wegen

    Die in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Auffassung, wonach infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2005 (vgl. BVerfGE 114, 339 = NJW 2006, 207 - Stolpe) bei Unterlassungsklagen in weiterem Umfang als bisher von verdeckten Äußerungen ausgegangen werden könne, nämlich bereits dann, wenn ein die verdeckte Äußerung umfassendes Textverständnis zwar nicht zwingend, aber auch nicht fernliegend sei (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14. Februar 2006 - 15 U 176/05 -, NJW-RR 2007, 43; andeutend auch OLG München, Urt. v. 17. April 2008 - 1 U 5608/06 -, Soehring, Presserecht, 4. Aufl. 2010, § 16 Rn. 44d), teilt die Kammer nicht.
  • OLG Köln, 17.04.2014 - 15 W 22/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend die Untersagung der

    Auch das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 17.4.2008 (1 U 5608/06, u.a. abrufbar bei juris) ist nicht geeignet, den Standpunkt des Antragstellers zu 1) zu stützen.
  • LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen geschäftsschädigender Äußerungen

    Auf Seiten des Schädigers sind Motive, Zweck sowie Art und Weise des Eingriffs bedeutsam (vgl. OLG München, 1 U 5608/06; Palandt, BGB, 66. Aufl., Rn. 95 ff zu § 823 BGB).
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